Mittwoch, 20. August 2008  
 
Home
Publikationen
Schwarzbuch
Befahrerhandbuch
Presseschau
Bildergalerien
Fotowettbewerb
Downloads
Links
Forum
Gästebuch
Kolloquium 2008
 
Mitglieder
Kontakt
Impressum
 
SiteMap
Newsletter
Intern






Home arrow Publikationen arrow Befahrerhandbuch arrow 15 Erste Hilfe unter Tage

15 Erste Hilfe unter Tage Drucken E-Mail
Geschrieben von Maja Bürger und Georg Leupoldt   
Mittwoch, 1. Dezember 2004

Dieses Kapitel ist kürzer, als es für eine vollständige Darstellung sein müßte. Das liegt daran, daß wir das Fahrrad nicht neu erfinden wollen – es gibt zahlreiche Publikationen für die Höhlenrettung, die wir bestenfalls hätten abschreiben können. Wir haben daher hier nur allgemeine Verhaltensregeln zusammengefaßt und verweisen zum weiteren Studium auf die Literatur (insbesondere [5], auch [18], [7], [38]). Die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Altbergbau sind die gleichen wie bei einem Verkehrsunfall (Knochenbrüche, Schock, Bewußtlosigkeit ...) und in den entsprechenden Lehrbüchern enthalten (Fahrschule!). Wer ein Übriges tun will, meldet sich mal wieder beim DRK zum Lehrgang an. Ausführlicher sind wir lediglich auf befahrungstypische Gefahren (Unterkühlung, Entkräftung, Flüssigkeitsmangel) eingegangen, die in den allgemeinen Lehrbüchern nicht auftauchen. Hinsichtlich der Gefahren durch Gase und Vergiftungen sei auf die Ausführungen im Kapitel 7 verwiesen.

15.1 Was tun bei einem Unfall?

Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, daß es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte!

  • Zunächst ist zu prüfen, ob eine akute Gefährdung der potentiellen Helfer besteht. Das hat nichts mit Eigennutz zu tun, sondern ein unverletzter Helfer ist Voraussetzung für erfolgreiche Erste Hilfe.
  • Hat man sich als Helfer soweit möglich gegen Gefahren gesichert, sorgt man dafür, daß der Verunfallte keinen weiteren Gefahren ausgesetzt ist. Im einfachsten Fall wird er aus der Gefahrenzone entfernt, ist dies aufgrund der Verletzungen oder sonstiger Umstände unmöglich, trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten
  • Der nächste Schritt sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Beispiel bei Bewußtlosigkeit, Atemstillstand, starken Blutungen, Knochenbrüchen und Ähnlichem. Grundsätzlich ist in jedem Fall Erste Hilfe zu leisten, wenn der Verunfallte nicht gerade durch mechanische Einwirkungen erkennbar tot ist. Gerade bei Unterkühlungs- und Erschöpfungszuständen kann trotz nicht mehr erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte wiederbelebt werden!

Die oben geschilderten Reihenfolge ist die gleichen wie bei jedem anderen Unfall irgendwo über Tage. Gerade mal die notwendigen Techniken bei der Bergung aus dem Seil (Kapitel 14.9) können einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung.

Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht. Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter seltenen Umständen kann man es verantworten, einen Befahrer allein Hilfe holen zu schicken!

Je nach Umständen reichen ein paar Träger und eine Trage, Zubehör zur Seiltechnik, Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden, dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden. Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die Rufnummern der genannten Organisationen siehe Kapitel 0.

Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch Kapitel 16.6.5.

Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem!

15.2 Spezielle Ratschläge für häufige Fälle

15.2.1 Unterkühlung

Eine höhlen- und altbergbautypische Gefahr sind Unterkühlungen. Häufigste Ursache sind zu weit gesteckte Ziele – die Leistungsfähigkeit beziehungsweise die Reserven des Körpers werden erschöpft. Im allgemeinen wird es kaum zu einer Unterkühlung kommen, solange man sich noch zügig bewegt. Ist man zu häufigen Pausen gezwungen, weil die Kräfte ohnehin nicht mehr reichen oder bei längerer Unbeweglichkeit infolge einer Verletzung, wird die Gefahr einer Unterkühlung akut. Ist man einmal „baden gegangen“, ist das dagegen nicht so kritisch, solange man noch zügig Richtung Mundloch fahren kann.

Eine Unterkühlung kündigt sich langsam an und wenn man auf diese Vorzeichen achtet und entsprechend gegenwirkt, kann man ernste Situationen vermeiden. Es beginnt mit dem sogenannten „Abwehrstadium“, welches durch Kältezittern, blasse Arme und Beine, ein blaurotes Gesicht, erhöhten Puls und allgemeine Unruhe gekennzeichnet ist. Spätestens bei Eintritt dieser Symptome muß die Unterkühlung ernst genommen und etwas dagegen getan werden.

Dann folgt das Erschöpfungsstadium mit verlangsamten Reflexen, Muskelstarre, unregelmäßiger Atmung und schwachem Puls. Gegenmaßnahmen:

  • ganz klar Verhinderung weiteren Wärmeverlustes (trockene Sachen wenn irgend auftreibbar, die Sachen der anderen Befahrer als zusätzlicher Wärmeschutz),
  • Einschränkung der Verdunstung als größtem Wärmeverlustfaktor zum Beispiel mittels Gummisachen (Wärme- und Verdunstungsschutz optimal durch Rettungsdecken), sowie
  • Wärmezufuhr (Karbidentwickler an der Körper bringen, warme Getränke wenn irgendwie beschaffbar, Kameradenwärme) und
  • Versorgung des Körpers mit viel Energie (sofort wirksame Energiespender wie Traubenzucker, Zucker, Schokolade, Müsliriegel und so weiter, auch kräftige Nahrung hilft, wenn auch erst nach etwa einer halber Stunde, soviel Ruhe ist aber in jedem Fall erforderlich vor dem Weitermarsch!).

Bewegt werden soll der Unterkühlte bis zur Wiederherstellung normaler Körperfunktionen nicht mehr als nötig, sonst versucht der Körper, sein gesamtes Volumen auf einen Schlag wieder durchzuwärmen und schafft diesen Kraftakt womöglich nicht. Also auch keinen Transport in diesem Zustand! Bei ruhiger Lagerung geht die Wiedererwärmung langsamer vor sich. Die Lagerung erfolgt auf möglichst wärmeisoliertem Untergrund (Wechselsachen, Schleifsäcke, Seilmaterial, Achtung: Rettungsdecken wirken nicht gegen die Wärmeleitung!). Sehr ausführlich zum Thema Unterkühlung: Andreas Schmitter in [5], Ausgabe 14.

15.2.2 Entkräftung und Wassermangel

Wie die Unterkühlung ist die Entkräftung und starker Wasserverlust des Körpers eine typische Gefahr bei Befahrungen. Bei unklaren Erschöpfungszuständen ist daher als erste Maßnahme Ruhe, Essen und Trinken angebracht (jedoch nicht, wenn der Verletzte bewußtlos oder unklar schläfrig ist, unter Übelkeit und Erbrechen leidet, bei Unterleibsverletzungen und Schock). Es geht nicht darum, Weicheierei als Befahrungskriterium herauszuarbeiten, sondern schon jeder beginnende Erschöpfungszustand führt zu Konzentrationsverlust, verlangsamten Reflexen und Koordinationsfehlern und erhöht so die Unfallgefahr, auch wenn es selten zum körperlichen Zusammenbruch als letztliche Folge einer Entkräftung kommt.

Das sinnvollste Verhalten hängt letztlich stark von der konkreten Situation ab: Kurz vor dem Mundloch kann der Körper während einer längeren Rast (aber Vorsicht vor Unterkühlung!) soviel Reserven mobilisieren, daß man zumindest ohne überflüssiges Gepäck noch 'rauskommt – Seil und Schleifsack holt man später. Traubenzucker, Schokolade und ähnliche Energiespender wirken kurzfristig, halten aber nicht lange vor (etwa eine halbe Stunde) und sind vor allem bei den letzten Kraftakten eine wirksame Hilfe. Feste, kräftige Nahrung wirkt später (nach einer halben bis einer Stunde), hält dann aber auch vor. Das beste ist daher, es erst gar nicht zum „Hungerast“ kommen zu lassen, sondern immer mal zu pausieren. Ist absehbar, daß der Betroffene aus eigener Kraft die Grube nicht wird verlassen können und sind keine Lebensmittel mehr verfügbar, ist es das Beste, ein Biwak aufzubauen und diejenigen, die körperlich noch das meiste durchhalten, ohne überflüssiges Gepäck um Nachschub ausfahren zu lassen.

Auch zu starker Flüssigkeitsverlust wird schneller als gedacht zu einem ernsten Problem, er äußert sich wie ein Erschöpfungszustand durch Unwohlsein, sinkende Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Der Wasserverlust durch Schwitzen und Atmung ist bei einer Befahrung sehr groß. Wer sich in eine solche Lage gebracht hat, weil er nicht genügend Getränke mitnahm, muß dann halt Grubenwässer saufen, auch wenn das hygienisch nicht eben empfehlenswert ist. Man versucht natürlich, möglichst reines Wasser zu finden – rein von Schwermetallen nämlich, ordinärer Dreck ist weniger schwerwiegend. Alle Wässer, aus denen sich mineralische Krusten absetzen oder auf denen sich Schaumflocken bilden, sind als sehr bedenklich einzustufen. Bei schnell fließenden Wässern mit erkennbar hohem Durchsatz kann man eher davon ausgehen, daß die Schadstoffquellen schon ausgewaschen wurden.

Bei der Entkräftung wie bei Flüssigkeitsmangel ist es wichtig, den Körper nicht zu überlasten, wenn man denn endlich an Essen und Trinken heran kann. Es heißt zunächst mäßig essen und trinken, dem Magen Zeit zur Aufnahme geben, dann wieder mäßig nachschieben.

15.2.3 Das Biwak

Ein Biwak wird eingerichtet, wenn auf Hilfe von außen gewartet werden muß, oder vor dem Transport nach draußen noch längere Schonung erforderlich ist. Es muß so eingerichet sein, daß für den Verletzten physisch und psychisch die bestmöglichen Bedingungen geschaffen werden.

Physisch: es muß außerhalb der Gefahrenzone liegen, an einer möglichst warmen, trockenen, tropfwasserfreien Stelle, zugfrei aber mit guter Bewetterung. Sehr gut macht sich ein Zelt aus drei oder mehr Rettungsdecken und etwas Schnur oder Seil, welches gegen Kälte und Feuchtigkeit isoliert und gleichzeitig dem Verunfallten den Blick auf die für ihn meist düstere Umgebung einschränkt. Wichtig sind, wenn die Verletzung dem nicht entgegensteht, ausreichend Essen und Getränke, möglichst erwärmt. Auch der warme Karbidentwickler ist eine wohltuende Wärmequelle. Wenn vorhanden, ist der Verunfallte mit trockenen Sachen zu versorgen, falls seine Bekleidung keinen ausreichenden Kälteschutz gewährt, wird die Bekleidung der anderen Befahrer geplündert. Für ein bequemes Lager ist zu sorgen, welches nach unten so gut wie möglich wärmeisoliert wird - Seile, Schleifsäcke, Wechselsachen verwenden. Alle hier aufgezählten Materialien gehören auch zur ersten Fuhre, die ein Hilfstrupp mit nach unter Tage bringt.

Fast noch wichtiger als das physische Wohlergehen ist die psychische Betreuung des Verunfallten. Oberstes Gebot ist die ständige Anwesenheit einer Kontaktperson, die bis zur endgültigen Rettung über Tage möglichst nicht wechseln sollte. Alles, was den Verunfallten belasten könnte, ist von ihm fernzuhalten. Wenn es die Situation erlaubt, sollte man ihn vom Unfall ablenken – mit Gesprächen über andere Themen kann das gelingen, oder mit Basteleien und Verbesserungen am Zelt, aber nichts übertreiben. Viel zum psychischen Wohlbefinden trägt eine möglichst helle Beleuchtung bei – auch dafür leistet ein Zelt aus Rettungsdecken beste Dienste. Eine im Zelt brennende Kerze wirkt als Wärme- und Lichtspender und durch das vermittelte Geborgenheitsgefühl Wunder. Der Verunfallte ist munter zu halten, solange sein Zustand noch labil erscheint, einmal eingeschlafen schwinden seine Chancen erheblich.

Schuldfragen und dergleichen werden nicht angeschnitten oder ein vom Verunfallten dazu begonnenes Gespräch abgebogen. Der Verlauf der Rettung und der Zustand des Verletzten werden zwar wahrheitsgemäß, aber positiv–optimistisch dargestellt. Sind jedoch Entscheidungen zu treffen, die für den Verunfallten persönliche Folgen haben, wie die Entscheidung über das Alarmieren der offiziellen Strecke, hat in jedem Fall der Verletzte die ausschlaggebende Stimme.

15.2.4 Die Alarmierung der offiziellen Rettung

Die Notrufnummern zur Alarmierung sind im Kapitel 0 aufgeführt. Man kann sich auch über jede andere Notrufnummer vermitteln lassen (110, 112), muß aber dann genau sagen, wen man erreichen will (Sachsen: Oberbergamt/ Grubenwehr; Höhlenrettung, s. oben), sonst kommt erst mal die Feuerwehr oder das THW mit Taschenlampen. Es gibt eigentlich wenig zu beachten, mitgeteilt werden die folgenden Punkte:

  • Wer meldet woher
  • Wie kann der Meldende erreicht werden (für Rückfragen und dergleichen).
  • Es handelt sich um einen Unfall im Altbergbau.
  • Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung.
  • Welches Objekt, Lage und genaue Beschreibung des Zugangs (bei schwierig zu findenden Zugängen diesen vorher auffällig markieren oder einen Posten stellen!).
  • Welche Ausrüstung zur Bergung/ Versorgung ist vordringlich erforderlich.
  • Vereinbarung eines Treffpunktes mit dem Verantwortlichen für die offizielle Rettungsmaßnahme.

Benötigt man unmittelbar Hilfspersonen, so ist jeder Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu verpflichtet. Man kann sich also einen müßigen Spaziergänger schnappen und als Wegweiser zum Mundloch verdonnern oder als Melder zur nächsten Polizeiwache schicken, während man selber vor Ort bleibt. Das ist jedoch ein zweischneidiges Schwert, da man sich auf solche Helfer nicht unbedingt verlassen kann und zudem wahrscheinlich nach einer Viertelstunde nicht nur einen Arzt, sondern auch Schmierfinken sämtlicher deutscher Schundblätter am Mundloch hat. Davor ist man aber leider Gottes auch dann nicht gefeit, wenn man nur dem Oberbergamt direkt Bescheid gibt.

 
< zurück   weiter >

 

 
     

 



         © GAG 1997 - 2008

 

Questions, Critics, Information and Contacts? E-Mail to GAG - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
By browsing this site you indicate you have read and fully accept our use agreement and disclaimer


Advertisement

 
Bildergalerien
Meist gelesen...
Die neusten Artikel
Newsletter
Name:
Email:


Links