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HÖHLENTAUCHEN

2002 Aachquelle: Tauchgang mit bitteren Nachgeschmack.

Am Sonntag, den 20.01.02, bin ich in der Aachquelle gewesen, die Schüttung war optimal und die Sicht betrug zwischen 0,5-1,0 m. Laut Angaben von Harald betrug die Sicht am Samstag 1-2 m. Es ist zu vermuten, dass durch das Tauwetter viel Dreck mitgespült wurde, so dass eine Eintrübung zu spüren war.

Dieser Tauchgang hat für mich einen bitteren Nachgeschmack.

Zuerst bin ich durch die Kanonenröhre getaucht um den Spit von Harald zu suchen und habe ihn auch gefunden. Dann bin ich hinauf bis zum Block, um eine geeignete Stelle für den neuen Spit zu suchen.

Auf dem Rückweg (am Volkertshauserblock) habe ich mich entschlossen in den Kristallgang hoch zu gehen um meinen Tauchgang weiter auszudehnen. Nach ca. 15 m wurde die Sicht (warum auch immer) schlecht und ich entschied mich zurück zu gehen. Auf dem Rückweg betrug die Sicht nur noch paar Zentimeter. Beim runtergehen (immer noch bei schlechte Sicht) suchte ich den V2A-Draht von Jochen Hasenmayer, den ich nicht sehen und auch nicht finden konnte. Plötzlich bemerkte ich nach einer Drehbewegung, dass ich fest hing.

Ich weiss, einige von euch werden denken: wie kann man sich an der Stelle verhaken??? Die Antwort kann ich euch nicht geben, aber es geht und das ist der Beweis. Es war für mich das erste Mal, dass mir so etwas passiert ist, und an dieser Stelle hätte ich es nie vermutet!!

Dieses Festhängen war begleitet von einem metallischen Geräusch, es knirschte einfach unangenehm. Jetzt wusste ich wo der Draht von Jochen war.

Einen Blick nach Hinten und schon konnte ich ihn sehen. Schön gespannt und glänzend in meinem Lichtkegel. Er hing an den Flaschenventilen, hinter meinem Kopf fest.

Ich versuchte meine Drehbewegung rückgängig zu machen um mich befreien zu können. Ergebnislos! Dann versuchte ich mir ein Bild zu machen wo und wie er genau fest sein konnte um eine Lösung zu finden. Luft hatte ich genug, 150 Bar auf beide 18 lt. Flaschen. Jedoch jeder Versuch blieb erfolglos. Ich wusste, dass ein kräftiges ziehen nichts bringen würde und allmählich hing ich schon mehr als 10 min. drin (obwohl es mir viel länger vorkam) und es wurde mir doch unheimlich (vielleicht hatte ich jetzt erst begriffen wie ernst meine Lage war).

So kamen die ersten schwarzen Gedanken: Was ist wenn du mit dem Seitenschneider nicht hinter deine Geräte kommst wo du fest hängst? Was ist wenn du den Seitenschneider fallen lässt?

Plötzlich wurde die Herzfrequenz doch schneller.

Ich konnte mich jedoch schnell beruhigen und dachte: zuallererst ruhig bleiben und versuchen aus dieser Lage zu kommen, und wenn es nicht funktioniert, dann hast du einen Grund nervös zu werden.

Ich griff dann zu meinen Seitenschneider (der an meinen Arm mit einem Gummi festgemacht war) immer noch mit Herzklopfen (was ist, wenn jetzt der Gummi reisst?) und versuchte den Arm nach hinten zu strecken, immer noch mit dem schlechten Gewissen, den Draht von Jochen Hasenmayer, der schon so lang drin gelegen hat, durchschneiden zu müssen. Ich versuchte doch noch einen letzten Befreiungsversuch - jedoch erfolglos, so dass ich den Draht durchschneiden musste.

!VERZEIHUNG JOCHEN!

Der Gedanke war auch: was ist wenn du noch mal irgendwo hängst? (ich glaube diese Gedanken kennt jeder der schon mal in so einer Situation war). Aber zum Glück war alles ok, ich war befreit und erlöst, und wollte nur noch eins: RAUS HIER!

Den Draht habe ich nicht mehr komplett raus geschnitten, so dass er noch da oben hängt. Ich werde ihn so bald ich kann entfernen und ein Kabel hochziehen.

Es war mir eine Lehre, auf die ich gerne verzichten hätte aber..... Werden wir schlauer aus Erfahrung?

Ich hoffe, dass dieser Bericht auch andere zum Nachdenken bringt, besonders die, die sich die Frage gestellt haben:

"WIE KANN SO WAS PASSIEREN?"

Jean-Luc Houssin


Neue Polizeiverordnung Wulfbachquelle

Die Stadt Mühlheim an der Donau hat nach dem tödlichen Unfall am 6.05.00 ein allgemeines Betretungsverbot ausgesprochen.
Mittlerweile gibt es eine neue Regelung der Tauchgänge durch die Polizeiverordnung vom 21.11.00:

§ 2: Das Tauchen und Baden in der "Wulfbachquellhöhle", sowie das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art oder ähnlicher Fortbewegungsmittel ist verboten.

§ 3: Die Ortspolizeibehörde kann auf Antrag von dem Verbot in § 2 Ausnahmen zulassen.

Kurz nach dem Unfall wurde ein absoluter Verschluß der Höhle durch ein Gitter im Gemeinderat diskutiert - die neue Regelung ist nun eine deutlich freundlichere Variante.
Die Höhlenrettung Baden-Württemberg wie auch die HFG Ostalb/Kirchheim haben dafür gearbeitet, daß der Zugang zur Höhle für möglichst viele Höhlenforscher offen bleibt!
Dies sollte man bedenken, wenn man über die neue Zugangsregelung diskutiert.

Verfahren:
* Tauchen nur nach Anmeldung beim Bürgermeisteramt der Stadt Mühlheim
* nachgewiesener Versicherungsschutz über 40 000 DM Bergungskosten (oder Mitgliedschaft in der Höhlenrettung B.W. e.V. und dem Solifond des VDHK)
* Allgemeiner Haftungsausschluß für die Gemeinde Mühlheim
* Anmeldegebühr (50 DM pro Tauchgang, entfällt für Höhlenrettungs- u. HFGOK Mitglieder)
* Nennung der Fahrzeugkennzeichen

* Vereinbarung einer Alarmzeit, nach deren Überschreiten ohne Rückmeldung eine kompetente Person die Höhlenrettung Baden-Württemberg (Rettungsleitstelle Esslingen, Tel. 07153-19222) verständigt

* Genehmigungsvoraussetzung ist höhlentaucherische Erfahrung
* die Gemeinde Mühlheim verlangt eine schriftliche Unbedenklichkeitsempfehlung (Begutachtung) der Höhlenrettung. Diese wird von M. Leyk (e-mail: matthias.leyk@gmx.de) bearbeitet. Kriterien sind dabei Tauch- und Höhlenerfahrung sowie die Ausrüstung:

* allgemeine Höhlenerfahrung:
Trocken- u. Wasserhöhlenbefahrungen
50 Freiwassertauchgänge
25 Höhlentauchgänge

*  Redundanz bei:
Luft, min. zwei unabhängige Systeme
Licht, min. drei langbrennende Lampen
Taucherbrille
Schere, Seitenschneider

* Helm
Notfallführungsleine
Notfallausrüstung (Proviant, Rettungsdecken, ...)

Nach einer Befürwortung durch die Höhlenrettung könnte ein fremder Antragsteller dann in der Wulfbach tauchen.
Anfänger im Sinne dieser Regelung dürfen nur in Begleitung von Höhlenkennern tauchen.

Auch Höhlenrettung und HFGOK sind von der Polizeiverordnung betroffen. Unsere Taucher haben keine Pauschalgenehmigung, sondern müssen jeden Tauchgang unter Nennung der Fahrzeugkennzeichen gesondert bei M. Leyk anmelden, da es in Zukunft Polizeikontrollen am Parkplatz geben soll.

Jürgen Bohnert hat ein Merkblatt mit Sicherheitsstandards für das Tauchen im Wulfbach ausgearbeitet, das in Zukunft jedem Taucher, der die Höhle befahren will, ausgehändigt werden soll (http://www.karstforschung.de).

Matthias Leyk, 25.02.01


Polizeiverordnung auch am Aachtopf

Auch der Bürgermeister von Aach sah sich veranlaßt, den Zugang zur Aachhöhle zu reglementieren. Seit dem 6.12.00 ist das Tauchen, Baden sowie das Befahren der Aachquelle mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten (§ 2). Die Ortspolizeibehörde kann auf Antrag von dem Verbot auf Antrag Ausnahmen zulassen (§ 3).

Der Antrag umfaßt eine Erklärung über:

1. Besitz eines Tauchscheins, Logbuch, Höhlentaucherfahrung

2. voll funktionstüchtige und auf die extremen Verhältnisse des Tauchgangs abgestimmte Ausrüstung

3. Risikobewußtsein des Tauchgangs

4. Haftungsausschluß für die Gemeinde Aach

5. Versicherungssumme nicht unter 20.000 DM

6. Kostenübernahme der Rettungs- bzw. Bergungsaktion, auch wenn sich diese nachträglich als nicht erforderlich erweist. Abtretung der Versicherungsansprüche an die Stadt Aach

7. Tauchen ohne diese Auflagen zu erfüllen, schließt eine zukünftige Tauchgenehmigung aus

Verwaltungsgebühr 20 DM

(nach Informationen der Stadt Aach) Matthias Leyk, 25.02.01