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Einleitung

Die Thematik der Frauen im Bergbau erfreute sich bisher nur unzureichender Aufmerksamkeit. Dass Frauen am Berggeschrei beteiligt waren, steht spätestens seit dem Erscheinen des Begleitbandes zur Ausstellung „Frauen und Bergbau" außer Frage.[1] In welchem Ausmaße und inwieweit belegbar ist bisher nur sporadisch hinterfragt worden.[2] Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich auf landesgeschichtlicher Ebene mit den Frauen im erzgebirgischen Bergbau. Allerdings muss eine zeitliche Zensur vorgenommen werden, da es sich um den Betrachtungszeitraum der Frühen Neuzeit handelt. Begründet ist die Segmentierung mit der geschichtlichen Situation der Region. Das Erzgebirge bildet als Mittelgebirge die natürliche Grenze zwischen Sachsen und Böhmen. In den Jahren 1470 bis ca. 1550 erreichte der Bergbau eine Blütezeit in der die bedeutendsten Bergstädte gegründet wurden.[3] Diese sind Schneeberg, Marienberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt und natürlich Annaberg. Seine bedeutendste Phase hatte der Bergbau bereits Mitte des 17. Jahrhunderts verloren. Gründe lagen in den erschwerten Abbaubedingungen nach Erreichen der Zementationszone sowie in den Folgen des Dreißigjährigen Krieges[4]. Diese Arbeit bietet einen Einblick in den bisherigen Forschungsstand. Auf Archivrecherche wurde für diese Studie deshalb bewusst verzichtet. Alle zitierten Quellen sind bereits von den angegebenen Autoren rezipiert. Eine alleinige Beschränkung auf die Darstellung des bisher erforschten erschien nicht aussagekräftig genug um das Thema angemessen zu hinterfragen, da die eruierte Sekundärliteratur sehr beschränkt ist und sich nur all zu oft in ihren Aussagegehalt wiederholt. Aus diesem Grund ist eine Analyse der Primär- und Sekundärquellen zwingend. Zentraler Bestandteil der explorierten Quellen sind Abbildungen. Eine der Hauptquellen im Bezug auf die Situation der Frühen Neuzeit sind die Abbildungen in Agricolas „De re metallica" und der Annaberger Bergaltar. Die bisher maßgebendsten Arbeiten zur Thematik ist zum einen der Aufsatz Susann Karant-Nunns „The women of the Saxon Silver Mines"[5] und die Arbeiten Reinhard Ungers und Hanns-Heinz Kaspars zur Montanunternehmerin Barbara Uthmann.

Diese Arbeit beschränkt sich auf einen kleinen zeitlichen und geografischen Ausschnitt in der Sphäre Frauen und Bergbau, aber ohne außer Acht zu lassen, dass es in nahezu allen Regionen, in denen es Bergbau gab, auch Frauen ihren Beitrag leisteten. So ist u.a. im Wallonischen Bergbau Frauenarbeit bei der Steinkohlenförderung im Göpelwerk belegt.[6] Desweiteren arbeiteten Frauen an den Kohlenwaagen im englischen Bergbau. In den Steinkohlegruben von Newcastle waren im 19. Jahrhundert Frauen sogar zahlreich unter Tage beschäftigt.[7] Auch für den belgischen Bergbau finden sich ebenfalls Belege über Frauenarbeit.[8]

In diesem Aufsatz wurde auf Ausführungen zu den bergbaulichen „Hilfsarbeiten", wie Transport oder Versorgungsarbeiten verzichtet. Auf die zweite bedeutende Phase des erzgebirgischen Bergbaus, des Uranbergbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde in diesem Rahmen nicht eingegangen, da die hierfür vorliegende Sekundärliteratur zu beschränkt ist. Dieses Sujet verdient einer eigenständigen Betrachtung, nach einer elaborierten Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Quellenmaterial.

Die für diesen Artikel letztendlich grundlegendste Frage lautet: In welchem Maße erfolgte die bisherige Erforschung der Thematik der Frauen im erzgebirgischen Bergbau?

Frauen im erzgebirgischen Bergbau
Die Erforschung der Geschichte der Frau ist eine junge Disziplin mit noch vielen offenen Fragen. Es ist immer noch nötig die „'Besonderheit von Frauen' im Verhältnis zur 'Universalität von Männern'"[9] zu betrachten. Daher hilft es zur Verdeutlichung des Kontextes der Frauenarbeit im Bergbau, Parallelen zum Arbeitsfeld der Frauen in der Frühen Neuzeit darzustellen.

In der Frühen Neuzeit spielten Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft eine Rolle.[10] Aber der soziale Rahmen in dem sich ihr Leben abspielte war durch besondere Normen beschränkt. Das galt sowohl für die Bäuerin als auch für die Frauen der Oberschicht.[11] Der generelle Ausschluss der Frauen vom öffentlichen Handeln und politischer Herrschaft ist nicht zu leugnen. Eine prinzipielle Unterordnung lässt sich dennoch nicht konstatieren. Als Ungleich- behandlung von Mann und Frau fällt zunächst die Rechtslage in Ehegüter- und Erbrechten ins Auge. Hinzu kommt die häufige Unterordnung von Töchtern und Ehefrauen unter die Geschlechtsvormundschaft des Vaters bzw. des Ehe- mannes. Das galt auch im Bereich des Bergbaus. Im Zusammenhang mit den Bergbauaktivitäten der Niederrheinischen Familie Bachofen in Annaberg findet sich folgender Verweis: „Am Mittwoch nach Dionysii (15. Oktober) 1535 wird im Leipziger Ratsbuch beurkundet, dass die Brüder Arnold und Friedrich Bachofen von Johann Heymanns als ehelichen Vormund der Margaretha, Gerhard Merums Witwe, alle Bergteile, 'sovil si uf Sanct Annenberge, Schneberge, Marienberge, Sanct Joachimsthale und anderen gehabt', nach Ausweis eines zu Antwerpen geschlossenen Vertrags für 366 Guldengroschen erworben haben."[12] Eine solche Quelle scheint in Diskrepanz zu der Möglichkeit des öffentlichen Handelns oder gar der politischer Herrschaft von Frauen zu stehen.[13] Allerdings gilt: „In den frühneuzeitlichen Rechten war jedoch nicht generell von „der Frau" die Rede, vielmehr wurde sehr genau nach den verschiedenen Qualitäten von Mündigkeit, zeitgenössisch als „Stand" bezeichnet, differenziert."[14] Somit galt das Prinzip „jedem das Seine". Zu diesem Prinzip gehörte einerseits, dass der Haushalt als gesellschaftliches Ordnungssystem, der Ort war, der die „Hausmutter/Hauswirtin" zu öffentlichem Handeln berechtigte und verpflichtete.[15] Andererseits galt die Differenzierung der Stände zum Prinzip des „jedem das Seine". Daher erweist sich eine Unterteilung in verschiedene Stände, in diesem Fall in adlige Gewerkinnen, Montanunternehmerinnen und bürgerliche Gewerkinnen sowie Bergarbeiter- innen als durchaus zweckdienlich.

Adlige Gewerkinnen
Für Frauen aus dem Adelsstand finden sich Belege für ein breites Spektrum der Handlungen. Das Spektrum umfassten die Leitung des herrschaftlichen Haushalts über die Grund- und Gerichtsherrschaft bis zur Teilhabe an Landesherrschaft als vormundschaftliche Regentin oder regierende Fürstin. Alle diese Herrschaftsfunktionen manifestierten sich in unterschiedlichen Legitimierungsformen. Das Recht zur Herrschaft in einer Grund- und Gerichtsherrschaft oder zur Regentschaft fußte auf Hausgesetze und beim höheren Adel auf Erstgeburtsregelung (Primogenitur). In der Rechtsform des „Weiberlehns" eröffnete sich Töchtern nur dann die Möglichkeit des Erbens, wenn keine Söhne vorhanden waren. Doch selbst dann waren die „Erbtöchter" nicht zur Herrschaft in eigener Person berechtigt, sondern mussten diese dem Ehemann oder Sohn überlassen."[16] Adelige Witwen strebten, wie auch bürgerliche Witwen danach, die Vormundschaft über ihre Kinder zu erlangen.[17]

In den gesammelten Urkundenbüchern des Hermann Löscher[18] finden sich große Namen, wie dem der Herzogin Margaretha von Sachsen, der Mutter von Ernst und August, die sich aktiv am Bergbaugeschehen in Schneeberg und am Pöhlberg beteiligte. So findet man u.a. folgenden Aktenvermerk: „Die Landesherren gewähren den Gewerken des Bergwerks auf dem Pöhlberg bei Kleinrückerswalde auf Bitten der Mitgewerkin Herzogin Margaretha von Sachsen erneut eine zehnjährige Münzfreiheit."[19] Katharina von Bernstein, verliehen mit dem Schloss Bärenstein und den dazugehörigen Hämmern und Zinnbergwerken samt Zinnzehnten als Leibgut, gehört ebenfalls zu den eigenständigen Gewerkinnen.[20] Eine sehr streitbare und durchsetzungsstarke Frau war Anna von Schönburg, Herrin zu Glauchau. Sie scheute sich nicht von Herzog Georg die fällige Zubuße einzutreiben, die sein Vater, Herzog Albrecht, am Bergwerk zu Elterlein besaß. „Anna von Schonburg, frau zu Glauchaw etc., witwe, schreibt an Georg, Herzog zu Sachsen: ... Es haben iczunder die vorsteher des pergkwerks zum Elterlen ein anlage uf ein kuks ein gulden gemacht. So denn der durchlauchte, hochgeborne furste, mein gnediger herr herczog Albrecht, auer gnaden herr und vater, ein halben teil uf gnannten pergkwerk hat und vor eim Jahre uf ein kuks zur einlage 2½ gulden reinisch ausgesatzt und von den mitgewercken gegeben, sol die ferdinge zupuße von auren gnaden auch noch ausenstehen. Wu auer gnaden den halben teil behalten und furter pauen wil, wirt auer gnade die funf gulden vor eim Jahre noch ausensteen und zu itziger einlage zcwen gulden bynnen den nechsten vier wuchen wol endrichten lasen ... Gebn zu Glauchaw, am andrn Phingstage anno etc. 90º."[21] In einer weiteren Quelle schildert sie Herzog Georg „ ...,dass sie verboten habe, die vom Bergmeister zu Schneeberg verliehenen Lehen zu Lößnitz weiterzubauen, da dadurch die Häuser in der Stadt zum Einsturz gebracht würden."[22] Der entsprechende Bergmeister hatte sich beim Herzog über das Verbot des weiteren Ausbaus der untertägigen Grubengebäude beschwert. Anna von Schönburg rechtfertigt sich und beschreibt, wie der Einsturz eines Hauses durch ungesicherten Bergbau bereits eine Familie in die Armut getrieben hatte. Leider ist bisher nicht bekannt wie dieser Streit zwischen dem Bergmeister und Anna von Schönburg vor dem Herzog Georg ausging. Aber diese Beispiele belegen die Handlungsfähigkeit der adligen Gewerkinnen. Eine Übersicht über die bisher dokumentierten im Bergwesen involvierten adligen Frauen zeigt die Tabelle 1.

Name

Funktion

Zeit

Adlige

 

 

Katharina von Bärenstein¹

 

Friedrich von Sachsen erteilt ihr Leibgedinge Anteile der Herrschaft Bärenstein samt Hämmern und Zinnbergwerken

 

Leibgedingebrief über die Hälfte des Schlosses Bärenstein samt Hämmern und Zinnbergwerken

 

Kurfürst Ernst von Sachsen verleiht zugleich für seinen Bruder Albrecht das Schloss Bärenstein samt Hämmern und Zinnbergwerken und Zinnzehnten als Leibgut

 

1454

 

 

1470

 

 

1479

Margarete von Sachsenº ¹

(Mutter von Ernst und August)

 

 

Diverse Schiedssprüche über Gewerke in Schneeberg

 

Hauptgewerkin „unserer lieben Frauen" und Oberschar"

 

Mitgewerkin der Gewerke Fdgr. am Pöhlberg (Streit mit Landesherren um Münzbefreiung und Abgabenerleichterung)

 

Lehenträgerin in der „Gnädigen Frauen Zeche"

1476 bis 1477

 


ab 1471

 


1480 bis 1483

 

 

 

 

ab 1480

Witwe des Fritzschen von Maltitz¹

verliehen mit Erbe des Mannes (Bergwerk am Zeltenberg)

 

1488

 

Anna von Schönburg¹(Herrin von Glauchau)

regelt Bergwerksangelegenheiten mit Herzog Georg von Sachsen

 

1490/1491

Tabelle 1 Adlige Gewerkinnen im erzgebirgischen Bergbau

º Laube, A. (1976), S. 97, S. 171, ¹ Löscher, H. (2003), (2005)

Montanunternehmerinnen und bürgerliche Gewerkinnen
Ein Schlüssel zu mehr Verantwortung und Handlungsspielraum der Frauen lag in der Aneignung von Wissen, das über das Lernen der elementaren Kulturtechniken des Lesens und Schreibens hinausging. Der Grundtyp der „gemeinen" städtischen Schule über die der Rat - in der Regel in Kooperation mit der Kirche - die Aufsicht ausübte war die Lateinschule. Bereits zwei Jahre nach Gründung der Stadt Annaberg 1498 eröffnete die erste Lateinschule in Annaberg.[23] Vor allem in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert wurde das städtische Bildungspotential wichtig die für Entwicklung des Gewerbes, Bergbau und Landwirtschaft.[24] In Sachsen existierten insgesamt um 1550 103 städtische Schulen, davon war der Großteil ein- bis dreiklassig.[25] Durch Bestimmungen des Generalartikels von 1557 wurde eine Vereinheitlichung und Erhöhung des pädagogischen Anspruchs an diesen Einrichtungen gestellt.[26] Die Ziele des Generalartikels standen in der Tradition der von Philipp Melanchton entworfenen Kursächsischen Schulordnung von 1528.[27] Anne-Kristin Kupnur untersuchte das Bildungswesen in Oschatz und Annaberg für die Zeit von 1670. Beide sächsischen Städte unterstanden dem gleichen Landesherr und unterlagen der gleichen seit 1580 gültigen Kirchenordnung. Sie stellte fest, dass die allgemein höhere Schuldichte im Annaberger Raum auch einen stärkeren Schulbesuch zur Folge hatte. Diese gegenüber dem landwirtschaftlich geprägten Oschatzer Gebiet besseren Schulverhältnisse seien auf die gewerbliche Struktur des bevölkerungsreichen Raums mit Silberbergbau, zahlreichen Handwerk und starken Handelsbeziehungen zurückzuführen.[28] Ebenso förderlich für die Inanspruchnahme von Selbstständigkeit war durchaus auch durch den Schutz der Kleinfamilie möglich. So war es für Frauen ausführbar als Kauffrau und Handwerksfrau selbständiger aufzutreten, privatrechtlich zu handeln oder einen Betrieb auf Zeit weiterzuführen. Die Stärkung der Kleinfamilie führt dabei zum Ehegattenerbrecht statt des germanischen Prinzips „das Gut rinnt wie das Blut", das die Ehefrau ausschloss und den Erbgang an die Kinder oder Rückfall an die Sippe vorsah. Die Lockerung des Prinzips der Geschlechtervormundschaft vollzog sich vor allem im städtisch-bürgerlichen Lebensbereich also im Stadtrecht. Aber zur günstigeren Stellung der Frau in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt sind Einschränkungen zu machen, u.a. erweist sich diese Stellung zumindest teilweise als konjunkturabhängig von den Bedürfnissen der männlich dominierten Wirtschaftsgesellschaft gesteuert. Eingeräumte Positionen, etwa in der zünftigen Wirtschaft, können wieder verlorengehen.[29] Dieser Prozess vollzog sich im Bereich der Bergarbeiterinnen, aber auf diese Thematik wird noch eingegangen. In Krünitz „Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft" aus den Jahren 1773 bis 1858 heißt es: „Es gibt demnach dreyerley Gattungen von Handelsfrauen: a) diejenigen, welche eigene Handlungen haben; b) die mit ihren Männern als Consortinnen in Handlung stehen; und c) die nur mit andern in Compagnie handeln. Es hat aber eine Kauf- und Handelsfrau, zu desto mehrerer Begünstigung der Handlung, nicht nur in Sachsen, sondern auch nach dem hamburgischen Rechte, ja, wie einige Rechtslehrer behaupten, durch ganz Deutschland, vor andern Frauenspersonen das Vorrecht, daß sie sich nicht allein für andere verbürgen, und Wechsel ausstellen, sondern auch überhaupt alle andere Contracte beständig und verbindlich vollziehen kann, ungeachtet sie keinen Curator bey sich gehabt hat, ihrer weiblichen Privilegien nicht erinnert ist, noch auch auf dieselben Verzicht gethan hat; wie man denn auch mit einer solchen Frau ganz sicher allerley Contracte schließen, und von ihr Bürgschaft oder Wechsel annehmen kann.[30]
Bürgerliche Frauen in Sachsen hatten im Bezug auf Bildung (soweit sie ihnen zugänglich war) und Rechte im Bereich der Wirtschaft prinzipiell mehr Freiraum für eigenständiges Agieren. Zwei in diesen Bereichen begünstigte Frauen möchte ich im Folgenden vorstellen. Dabei bleibt zu beachten, dass sowohl Uthmann als auch Schnorr erst als Witwe bzw. während der Abwesenheit des Ehemannes zu selbstständigen Handeln befähigt wurden.

Barbara Uthmann
Die wahrscheinlich bedeutendste und Montanunternehmerinnen im erzgebirg- ischen Bergbau ist Barbara Uthmann. Besonders auf ihre unternehmerischen Leistungen soll hier eingegangen werden. Bereits ihr Großvater, Johann von Elterlein, siedelte sich in Annaberg an. Zusammen mit Hans Hühnerkopf betrieb er erfolgreich Bergbau auf Silber. Er arbeitete seit 1499 als Schichtmeister.[31] In den Jahren 1500 bis 1505 bekleidete er das Richteramt. Nach seinem Tod 1516 hinterließ er ein nicht unbeträchtliches Vermögen. Ihr Vater, Heinrich von Elterlein, war ein erfolgreicher Unternehmer und handelte mit Kuxen und Immobilien. Er vermehrte somit sehr geschickt den vererbten Besitz. 1510 heiratete Heinrich Ottilie Arnolt. Sie stammte aus einer reichen Ratsherrenfamilie, ansässig in Chemnitz. Der Ehe entsprangen fünf Söhne und vier Töchter. Etwa 1514 wurde Barbara geboren.[32] In vielen Quellen wird angemerkt, dass Barbara Uthmann eine gute Schulbildung genoss. Zusammen mit ihrem Bruder Hans nahm sie (angeblich) Rechenunterricht bei Adam Ries. Als Barbara fünfzehn Jahre alt war heiratete sie den zweiundzwanzigjährigen Christoph Uthmann. Ihr Vater kaufte ihnen ein Haus, welches sie 1531 bezogen. Barbara gebar zwölf Kinder. Christoph Uthmann war ein erfolgreicher Berg- und Hüttenherr. Er besaß die Kupfergrube St. Briccius, diverse Hüttenwerke, ein Pochwerk und Beteiligungen an den ertragreichsten Gruben des Annaberger Reviers (u.a. Grube Beschert Glück und Himmlisch Herr). Im Jahre 1550 kaufte er das Saigerwerk Grünthal und erhielt ein Privileg.[33] Dieses Privileg besagte, dass ihm die Erze von allen Kupferzechen zu einem vom Landesherren fest gelegten Preis abgetreten werden mussten. Nach 24 Jahren Ehe verstarb 1553 Christoph Uthmann.

Von da an führte Barbara das Unternehmen mit Hilfe ihrer Söhne Heinrich, Hans und Paul und dem Schwiegersohn Hans Biener weiter, ohne jedoch in deren Vormundschaft zu stehen.[34] Barbara, deren ganzes Leben vom Bergbau geprägt war und die Kontakt zu allen Bergherren des Reviers unterhielt, hatte sich Laufe der Zeit das nötige Wissen angelernt. Am 19. Februar 1554 wurden Christoph Uthmanns Erben und Nachkommen zusätzlich zu den Gewerken am Pöhlberg, mit dem Privileg der Saigerhütte Grünthal durch den Kurfürsten August belehnt. In der Urkunde „gemelther Uthmanin vnnd iren kinderen" werden seine späteren Absichten bereits deutlich: „gnediglich gewilligt, das gedachte witbe vnnd ire kinder denn kupferkauff vonn dato an ein jar lang wie sie bishero gehabt, mit vorlage vnnd sonst noch habenn sollenn vnnd morgen, dergestallt das sie alle die Silber, so vonn den kupfernn inn der Seigerhütte gebracht, vnnd gemacht werden nirgent anders worhin, dann inn vnsern Zehendenn vf S. Annaberg antwortten vnnd die marck silber etwas meher denn sonnst geben."[35] Mit der Verleihung auf lediglich ein Jahr war unternehmerisches Agieren nicht möglich. Barbara ersuchte einen zeitliche Verlängerung des Privilegs. Mit Erfolg wie der Erlass vom 22. August 1555 belegt: „das sie solchen Kupfferkauf vor allen anderen die drey Jar lang haben sol, von menniglich daran unvorhindert,"[36] Aber in dem Schreiben stehen auch Bestimmungen über den Aufkaufpreis der Erze. August droht mit der Änderung des Privilegs, falls es aufgrund des Kupferkaufes zu Irrungen und Klagen käme. Damit war zwar die Gewinnspanne der Saigerhütte eingeschränkt, dennoch war die Sicherung eines reichen Einkommens ermöglicht. Regelmäßige Vorschriften für die Ankaufspreise folgten. Am 1. August 1559 erhielt Uthmann eine weitere Verlängerung auf acht Jahre mit der Begründung, sie habe den Bergbau zum allgemeinen Nutzen gefördert. Aber August verlangte eine jährliche Gebühr von 500 Gulden und kündigte an, den Handel nach Ablauf der acht Jahre in seine eigene Hände zu nehmen.[37] Dennoch folgte eine rege Bautätigkeit. So wurde 1563 eine neue Saigerhütte und ein neues Garmachhaus errichtet. Währenddessen kaufte der Kurfürst bereits waldreiche Gebiete im Bereich Grünthals. Infolge des Rückgangs der Einnahmen aus dem Bergregal in der Mitte des 16. Jahrhundert musste der Kurfürst Handeln. Von besonderer Bedeutung war die Kontrolle der Hüttenanlagen. Kurfürst August nutzte das Bergregal um diese Knotenpunkte in seinen Besitz zu bekommen.[38] August erkannte, welchen Gewinn Grünthal abwarf und wollte diese Geldquelle gerne in seinem Besitz wissen. Folglich gab es nach Ablauf der acht Jahre 1567 keine Verlängerung des Privilegs mehr, auch nicht auf den reinen Handel mit Garkupfer der Saigerhütte. Bei dieser Verweigerung der Verlängerung des Aufkaufsmonopols machte sich der Kurfürst die Klagen von großen Bergwerks- bzw. Kuxbesitzern zunutze, wie der Leipziger Kaufleute und Ratsherren Georg Helfreich und Kilian Külewein, von Simon Rost aus Weißenfels und vom Amtsverwalter Wolf Lindner von Pforta. Sie hatten sich über ungerechte Preise beschwert, die ihnen die Uthmann zahlte. Doch waren es letztlich die Reskripte des Kurfürsten vorgeschriebenen Beträge, die den Aufkauf des Schwarz- kupfers regelten. Diese „ungerechte Bewertung" wurde den Saigerhüttenbesitzern angelastet und diente mit zur Begründung, um die Verlängerung des Privilegs abzulehnen. Die Uthmanns waren somit von der Rohstoffzufuhr abgeschnitten. Als einzige Alternativen blieben der Aufkauf von Kupfer aus weiter entfernten Revieren oder der Verkauf der Saigerhütte an den Kurfürsten. Das Ende des Streites war leicht vorhersehbar. Uthmann verlor den ungleichen Kampf. Sie musste die Hütte zu einem extrem niedrigen Preis verkaufen. Hier nutzte August seine Macht aus, indem er das auf 13.665 Gulden geschätzte Anwesen mit lediglich 8.000 Gulden und die Metallvorräte mit 1680 Gulden bezahlte."[39] Paul Uthmann, ein Sohn der Uthmann, wurde ab 1579 Faktor der Saigerhütte in Grünthal. 1583 baute Kurfürst August die „Neue Hütte" in Dresden. Der Betrieb erfolgte mit Fachpersonal aus Grünthal.[40]

Uthmann baute außerdem ein Verlagswesen für Bortenproduktion auf. Zeitweise bezog sie Borten von 900 Bortenwirkerinnen. Sie war allerdings nicht allein mit dieser Geschäftsidee. Mit dem Niedergang des Bergbaus ging auch der Bedarf an Luxusartikeln wie eben Borten zurück. Nach sukzessiven Entlassungen folgte die vollständige Aufgabe des Geschäftes.[41] Als Barbara Uthmann am 15. Januar 1575 in Annaberg starb, starb sie als eine reiche, durchsetzungsstarke Unternehmerin und nicht als Beschützerin der Armen, wie es ihr im 19. Jh. ausgehend vom Göttinger Hofrat Beckmann angedichtet wurde.[42]

Rosina Schnorr
Eine weitere bedeutende Akteurin war Rosina Schnorr. Als Frau leitete und entwickelte sie über 15 Jahre ein sich auf das gesamte Westerzgebirge erstreckendes Bergimperium. Manfred Blechschmidt zeichnete in seinen Recherchen ihren Lebensweg nach.[43] Die Familie Schnorr, ursprünglich in Ilmenau und Werdau beheimatet, fasste ab 1620 endgültig Fuß in Schneeberg. Rosina Schnorr heiratete um 1635 den Bergherrn Veit Hans d.Ä.. 1648 unternahm ihr Mann eine Geschäftsreise zur Leipziger Messe. Auf dieser Fahrt wurde er Opfer eines Überfalls. Als Gefangener folgte die Verschleppung nach Russland. Rosina Schnorr nahm ohne Vormundschaft das Unternehmen ihres Mannes in die Hände, um es vor dem Verfall zu bewahren. Ob sie schon über Fachwissen verfügte oder sich komplett neu einarbeiten musste, ist nicht bekannt. Zu ihren Tätigkeiten zählten die Überwachung des Kuxbesitzes und Verhandlungen mit Zehntnern. In ihren besten Jahren umfasste der Besitz der Familie Schnorr 25.483 Kuxe auf Eisen-, Kobalt- und Silbererzgruben und weiterhin Hammerwerke in Aue, Carlsfeld und anderen Ortschaften. Ihr Mann Veit Hans Schnorr d. Ä. blieb anderthalb Jahrzehnte in den Händen des russischen Zaren, für den er im Ural als Bergbausachverständiger arbeitete. Nach einer geglückten Flucht erreichte er Wien, wo er allerdings an den Strapazen der Reise verstarb. Als Rosina die Nachricht vom Tode ihres Mannes erhielt, gab sie all ihre Tätigkeiten auf. Sie verkaufte ihre Besitzungen an Familienangehörige und zog sich aus allen Geschäften zurück.

Diese beiden Montanunternehmerinnen sind die in der bisherigen Forschung am stärksten berücksichtigten Frauen. Aber sie sind nicht die Einzigen. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über weitere am Bergbau beteiligte Frauen. So finden sich in den Urkundenbüchern von Löscher etliche Gewerkinnen.[44] Frauen tauchen selbstverständlich, wie bereits dargestellt, dann in den Akten auf, wenn es sich um Rechtsstreitereien oder anderweitige Rechtsakte handelt. Ein Beispiel für einen Rechtsstreit: „Herzog Georg von Sachsen stellt den Streit zwischen Witwe Anna von Oelsnitz und dem Pirnaer Bürger Jacob Petzsch auf ein Güteverfahren ab durch drei seiner Räte. Es geht um den Hammer Brausenstein, auf dem Petzsch 100 rh fl stehen zu haben behauptet. Kommt eine Einigung zustande, sollen von ihm bestellte Richter entscheiden."[45] Zu den häufigen Vermerken zählen auch Erbangelegenheiten. „Barbara Kempff bekennt, dass sie Hans Trost zu Hohendorf nach dem Tode ihres Ehemannes und einiger Kinder eine Kohlegrube zu Bockwa verkauft und ihm aufgelassen habe, worauf diese ihm geliehen worden sei."[46] Der „Bericht über eine Reise in das Erzgebirge aus dem Jahr 1557" enthält gar den Vermerk einer Huthmannin für die Fundgrube St. Seligen auf Brand. Leider ist über diese Thematik bisher noch nichts weiter bekannt.[47] Doch besteht die Hoffnung bei Durchsicht der Freiberger Zechenregister weitere Verweise zu finden.[48]

Name

Funktion

Zeit

Gewerkinnen

 

 

Katharina Wolff Rathinº

2 Kuxe „Markus Semmler Stolln"Schneeberg

 

1535/36

Katharina Braunspergerinº

2 Kuxe „Markus Semmler Stolln"Schneeberg

 

1535

Witwe Dietrich Monias und vier Töchterº

1 Kux „Markus Semmler Stolln"Schneeberg

 

1536

Katharina Lucas Semlerinº

4 Kuxe „Markus Semmler Stolln"Schneeberg

 

1535/1536

Kunigunde Fuckinº

9 3/8 Kuxe „Fruchtbare Torheit"Schneeberg

 

1539/1540

Anna Lazarus Heuglinº

½ Kux „Markus Semmler Stolln"Schneeberg

 

1535/1536

Agnes Sauermannº

Gewerkin „Fürstenstolln" Schneeberg

 

ab 1502

Margarete Kreutzigerº

9 viertel Kuxe in 9 Zechen des Marienberger Reviers

 

ab 1543

Margarete Mordeisenº

1 Kux „Fruchtbare Torheit" Schneeberg

 

1539

Katharina Römerº

2 Kuxe „Fürstenstoll" Schneeberg

 

1502

Huthmannin³

St. Seligen Fundgrube auf Brand

 

~ 1557

Tabelle 2 Gewerkinnen im erzgebirgischen Bergbau
º Laube, A. (1976)
³ B. Lahrl, W. Lorenz (2008), S. 12

Name

Funktion

Zeit

Gewerkinnen

 

 

Anna Altenbergin¹

Gewerkin Rätezeche (Schneeberg)

 

1491

Christina Stengerin¹

Gewerkin Rätezeche (Schneeberg)

 

1491

Hans Erfurtin¹

Gewerkin Glashütte

 

1490

Dorothea Mider¹

Gewerkin Annaberg und Schneeberg

 

1499

Vincell Pucherin¹

Gewerkin Annaberg

 

1499

Barbara Kempf¹

Verkaufte als Witwe die Kohlegrube ihres Mannes

 

1488

Margarethe Reiss¹

Verleihung Hammer Reichenstein

 

1494

Hans Fischers Ehefrau¹

Belehnung mit alten Schmiedewerk (Cunnersdorfer Gemeinde, i.v.m. Ehemann)

 

1479

Unternehmerinnen

 

 

 

Rosina Schnorr²

leitete nach Verschleppung des Ehemannes die zahlreichen Geschäfte weiter

 

1648-1665

Barbara Uthmann*

Montanunternehmerin in Annaberg und Grünhein

 

1553 bis 1567

Tabelle 3 Unternehmerinnen und Gewerkinnen im erzgebirgischen Bergbau
* Unger, R. (1997)
² Blechschmidt, M. (Freie Presse, 05. September 2008)
¹ Löscher, H. (2003), (2005)

Bergarbeiterinnen

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Abbildung 1 Agricola (Neudruck 2004), S. 232


Im Unterschied zu den Montanunternehmerinnen oder einfachen Gewerkinnen ist es weit schwerer Nachweise zum Leben der Bergarbeiterinnen zu finden. Aber: „Pictures give us a beginning. They attest to women's presence around the mines."[49] Allein in den Holzschnitten Agricolas finden sich 14 Schnitte in denen Frauen dargestellt sind.[50]

Bei einigen Abbildungen fällt die Einteilung nicht eindeutig aus.[51] Die Abbildungen sind u.a. von dem Zeichner Basilius Weffring und den Holzschneidern Hans Rudolf Manuel Deutsch[52] und Zacharias Specklin[53] gefertigt worden. Meist werden die Frauen bei verschieden Tätigkeiten der Aufbereitung abgebildet. Agricola verbrachte einen Großteil seines Lebens im Erzgebirge, und er untersuchte u.a die Abbau- und Aufbereitungsverfahren des erzgebirgischen Bergbaus. Bei seinen Beobachtungen und Untersuchungen sind ihm sehr wahrscheinlich auch am Bergbau arbeitende Frauen aufgefallen.[54] Vor allem das Achte Buch („Von der Vorbereitung der Erze für das Schmelzen") und das Neunte Buch („Von den Schmelzöfen und den Gewinnungsverfahren der Metalle") seiner „De re metallica" lassen diese Annahme zu. „However roughly, Agricola tried to recreate the scenes that he had beheld durting several decades of observation at shaft entryways, in ore-processing huts, and beside the smelters' ovens. Women were a part of that visual reality even if they were not, or were not regulary, employed about the mines, and Agricola included twenty-one of them in 289 illustrationens."[55] Es sind bisher keine Quellen bekannt, die bezeugen, dass Frauen im betrachteten Zeitraum selbst unter Tage arbeiteten. Aber der Frauenwelt oblag zum Teil die Aufbereitung der Erze über Tage. Besonders das Klauben und Scheiden der Erze war eine für sie typische Arbeit. Selbst in Sebastian Münsters Meisterwerk „Cosmography" gibt es im Kapitel „Von dem Teutschen Land" eine Abbildung auf der die Arbeit der Frauen an der Scheidebank ähnlich wie bei Agricola dargestellt ist.[56] Agricola selbst erwähnt diese Arbeit: „Wenn aber die Berghäuer entweder unerfahren oder unbedachtsam das Erz, während sie es aushauen, mit Erde und Gestein vermengt haben, so klauben nicht allein Männer das Erz, sondern auch Jungen und Weiber. Dieses Gemisch werfen sie auf eine lange Pochbank, bei der sie fast einen ganzen Tag sitzen, und klauben das Erz davon."[57] Die an der Scheidebank verrichtete Arbeit konnte unter freien Himmel oder in speziellen Hütten stattfinden. Das metallführende Gestein wurde vom tauben Gestein getrennt und Erzgemische sortiert. Das Erz musste zerschlagen und in diverse bereitstehende Tröge sortiert werden.

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Abbildung 2 „Das Königlich und freye weiberühmte Bergkwerck inn Sanct Joachimsthal / sampt anderen zugehörenden Silberbergkwercken etc. Im Jahr / Nach der Geburt Jesu Christi unsers Seligmachers / M.D.XL VIII." in: Bergkordnung des freyen königlichen Bergwercks Sanct Joachimsthal, 1548


Die Erzwäsche durch Frauen ist ebenfalls auf vielen Montanabbildungen dargestellt. Eine dieser Abbildungen entstammt der Joachimsthaler Bergordnung.[58] Das Besondere an dieser Abbildung einer Erzwäscherin ist, dass dieser Druck in mindestens drei Werken mit unterschiedlichen Schriftzug existiert. Der Schriftzug der hier abgebildeten Ausgabe lautet: „Das Königlich und freye weitbe- rühmte Bergkwerck inn Sanct Joachimsthal/sampt an- deren zugehörenden Silberbergwerck- en ec. Im Jar/ Nach der Geburt Jesu Christi unsers Selig- machers/ M.D.XLVIII." In einer weiteren Ausgabe ziert der Druck die Bergordnung von Platten und Gottesgab.[59] In einer dritten Ausgabe schmückt das Deckblatt die „Austeilung der Churfürstlichen Bergstadt Freyberg" und trägt die Beschriftung: „Das löbliche und weitberühmte Bergwerk zu Freyberg in Meißnerlande/sampt dem Brandt/und seinen zu gehörigen Gebirgen Revier/gedruckt im Tausent Fünffhundert und Drey und Siebenzigsten Jhar."[60] Eine weitere Abbildung einer Erzwäscherin findet sich auf dem doppelseiten Aquarell von Hans Rudhardt „Wachs Erzs Wachs auffem Marienpergk".[61] Es entstammt den „Berckbüchl von den Berckstedten in Furstentumben zu Sachßen". Datiert ist das Werk für das Jahr 1539. Auf diesem großzügigen Aquarell von 20 cm mal 40 cm wird eine von Felsen zerklüftete irreale Landschaft dargestellt. Im Vordergrund befinden sich acht Personen. Sechs Bergmänner, je in Zweiergruppen mit Barte über der Schulter, laufen querfeldein. An einen kleinen Bach mit künstlich gelegten Zufluss ist ein Bergmann mit Seiffen beschäftigt, während eine Frau ein Sieb zum Erzwaschen in den Händen hält. Eine Silhouette im Hintergrund kündet von der Bergstadt Marienberg. Bei der Erzwäsche erfolgte die Aufbereitung der bereits gepochten Erze durch eine Schwerkrafttrennung mittels Wasser. Das metallhaltige Gestein wurde in einem Wasserbottich geschwenkt. Den selben Effekt erzielte man auch durch Staulöcher in einem Bach. Die mit Erzen gefüllten Siebe konnten auch unter fließendes Wasser gestellt werden. Bei Agricola heißt es: „Wenn der Erzgang reich ist, werden das Mehl, der Sand, der Grieß und die Graupen, die aus dem Hangenden gewonnen sind, mit der Schaufel oder dem Krähl aus dem Haufen herausgenommen und in ein großes Sieb oder in einen Korb geworfen und in einem Fass, das fast voll Wasser ist, gewaschen. [...] Es hat zwei Handhaben, welche der Wäscher mit den Händen fasst. Auf dieses Sieb wirft ein Junge das Waschgut und eine Frau schüttelt es, indem sie es nach links und rechts dreht. Auf diese Weise fallen das Mehl, der Sand und die kleinen Graupen durch, während die größeren auf dem Sieb verbleiben."[62]

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Abbildung 3 Rudhardt, Hans: "Wachs Erz auffem Marienpergk" aus: Berckbüchl von den Berckstedten in Furstentumben zu Sachßen, 1539 (Detail)

Die Kleidung der Arbeiterinnen in den Abbildungen zeigen den üblichen Schnitt des 16. Jh. mit tiefen eckigen Ausschnitt von Schulter zu Schulter. Der lange Rock reicht bis zu den Knöcheln. Über dem Rock ist eine Schürze oder auch ein spitzes Leder gebunden. Die Kopfbedeckung variiert. Einige Frauen tragen das gleiche Barett wie die Männer, andere raffen das Haar mit einem Tuch zusammen.[63] Frauen erscheinen auch als Hilfsarbeiterin für jegliche anfallende Tätigkeiten u.a. als Transportarbeiterin und als Nahrungsmittelversorgerin. Auch bei der Salzgewinnung waren Frauen aktiv beteiligt. Noch einmal Agricola: „Aus 37 Eimern Sole gewinnt der Siedemeister und sein Stellvertreter, der abwechselnd mit ihm arbeitet, zu Halle in Sachsen zwei kegelförmige Stücke Salz. Jeder hat einen Gehilfen oder an seiner Stelle seine Frau, die ihm bei der Arbeit hilft."[64] Die gemeinsame Arbeit in einer Ehe war also nicht ungewöhnlich. In Simon Bogners Berggebräuche, Anwendung von 1554-1533, findet sich im Artikel 178 ein Hinweis auf weibliche Arbeitskräfte: „Lohn uf blinden nahmen ist gänczlich bey leibesstraf mannes- und weibspersonen, auch anderen gänczlich und ernstlich verboten. Der steiger, der auch solche blinde lohne schreiben und rechnen lest, der wirdt abgelegt und fürder zue keinem steiger mehr gebraucht."[65]

Ein für das Erzgebirge und darüber hinaus bedeutendes montanhistorisches Gemälde ist der Annaberger Bergaltar.[66] Hier soll auf die Besonderheit dieses Bildnisses etwas genauer eingegangen werden. Erstaunlich ist, dass Hans Hesse keine Heilige in den Mittelpunkt des Altars gesetzt hat. Der Fokus liegt eindeutig auf weltlichen Darstellungen. Das enorme Selbstbewusstsein der auftraggebenden Knappschaft bestimmte somit das Bildprogramm. Der Bergknappschaftsaltar wurde, wie der Name schon sagt, von den Knappschaften der Stadt mit finanziert.[67] Das Entstehungsjahr des Altars ist 1517, die Einweihung erfolgte 1521.[68] Außerordentlich bemerkenswert ist die Vielzahl der bergmännischen Szenen. Dargestellt ist die Situation des Bergbaus, speziell im Annaberger Revier um die Jahre 1515 - 1525, die Zeit des großen Annaberger Berggeschreis. Für die Jahre 1496 - 1582 sind 616 Stollen und Zechen als gewinnbringend vermerkt sind.[69] Zu sehen sind alle Einrichtungen, die zur Führung eines Bergwerkes zur damaligen Zeit grundlegend waren: Erkundung, Vermessung, Abbau, Aufbereitung, Verhüttung und sogar eine Münze. Die Landschaft ist komplett vom Bergbau geprägt. Im Zentrum der Mitteltafel[70] ist die Legende des Daniel Knappe illustriert und Abbauverfahren sowie der Transport der Erze und Teile der Aufbereitung. Hier manifestiert sich der große Detailreichtum des Gemäldes, da sich u.a. die vielfältigen Arten der Erzförderung finden lassen (von der Zweimannhaspel bis zum Pferdegöpel). Der linke Altarflügel gibt Einblick in die Verhüttung der Erze, der rechten Flügel zeigt die Verarbeitung des Silbers in einer Münze. Kein anderer Berufsstand hat es gewagt, zu Beginn des 16. Jahrhundert, eine solche Selbstdarstellung in einem Gotteshaus zu inszenieren. Die Predella, der untere Teil des Altars, inszeniert die Aufbereitung, hier speziell die Erzwäsche. Das konnte mechanisch in hölzernen Öfen geschehen oder manuell in Böttichen mittels Stauchsieben. Hans Hesse stellt eine Frau frontal bei dieser Verrichtung dar. Die Frau hatte den ganzen Tag nasse Hände und arbeitet in immer leicht gebeugter Haltung. Allerdings scheint ihr Gesicht nicht so sehr verhärmt wie das der Bergleute, sie wirkt eher konzentriert, vertieft in ihre Aufgabe. Susan Karant-Nunn beschreibt in ihrem Aufsatz „The Women of the Saxon Silver Mines" die Wäscherin gar mit den Worten: „Her eyes are cast down upon her work, and she has a Mona Lisa smile on her face."[71]

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Abbildung 4 Hesse, Hans: Der Annaberger Bergaltar, 1521


Trotz der zahlreichen Abbildungen auf denen die Arbeit der Frau im Bergbau dokumentiert ist, bleibt es doch nahezu unmöglich, konkrete Namen oder Einzelpersonen auszumachen, da die Frauenarbeit kaum in Geschäftsbüchern geführt oder registriert wurde. Leider lassen sich auch zum Thema Kinderarbeit für diese Zeit kaum Quellen finden. Es erscheint jedoch wahrscheinlich, dass auch Kinder zur Existenzsicherung der Familie betragen mussten. Die Beschäftigung der Kinder bei der Aufbereitung übertage hatte zwei Vorteile. Zum einen blieben sie so unter Aufsicht der Mutter und andererseits spielte der Effekt des Lernens ebenfalls eine große Rolle. Auf der Scheidebank lernten sie zunächst das wertvolle Erz zu erkennen, um später unter Tage eine zeitsparende „Vorsortierung" vornehmen zu können. Dieses Prinzip findet sich auch noch im frühen 20. Jahrhundert, wie zum Beispiel an der Fotografie der Scheidebank des Abraham - Schachtes in Freiberg.[72]

Auch wenn der Aussagegehalt der Bilder einen Anfang liefert, so sind es doch die bisher nur spärlich aufgezeigten Dokumente, die einen Einblick in die Arbeitswelt der Frauen im Bergbau liefern. In einer schon betagten Abhandlung zur Geschichte des erzgebirgischen Bergbaus zählt Siegfried Sieber zu den bisher genannten Arbeitsbereichen der Frauen auch die Tätigkeit als Prospektorinnen und 'Häuerinnen' auf.[73] Bei Karant-Nunn findet sich gestützt auf Akten des Dresdner Staatsarchives ein Verweis auf „Gestubmacherinnen"[74] „In one smelting hut, at the princes' own mine (Erbstolln) in Freiberg and probably from about 1517 up at least 1540, one or more unnamed women (gestubmacherinnen) mixed coal dust with clay and formed this compound into briquets to be used in seperating copper and silver."[75] Ein weiterer, bisher nur sehr geringfügig untersuchter Aspekt ist die Bezahlung, lediglich bei Karant-Nunn findet sich bisher ein Hinweis: „They earned for their skilled performence between 10 and 18 groschen a week, up to twice as much as a miner."[76]

Eine wichtige These Karant-Nunns ist der Vermerk auf den starken Rückgang der Frauenarbeit ab den 1580ern. Sie begründet dies nicht mit dem Rückgang des Bergbaus, sondern mit der Etablierung desselben unter geregelten politischen und ökonomischen Maßgaben.[77] Frauen waren also zu Beginn und nicht mehr während der Blütezeit des erzgebirgischen Bergbaus unverzichtbare Helfer beim Eigenlöhnerbetrieb. Sie bildeten in der Take off Phase (im oberen Erzgebirge ab ca. 1450) ein unverzichtbares Potenzial an Arbeitskräften. Mit Konsolidierung des Bergbaus und dem damit zusammenhängenden Bevölkerungswachstum und Zuzug von Arbeitern war die Leistung der Frauen in dieser männlichen Domäne nicht mehr zwingend erforderlich. Das heißt jedoch nicht, dass Frauen sich gänzlich aus dem Montanwesen zurückzogen. Die Zahl der Gewerkinnen, die allein in der Sekundärliteratur und in den bereits gedruckt vorliegenden Quellen auftauchen, ist beachtlich.[78] Einfluss gewannen einzelne Frauen, wie bereits dargelegt, als Unternehmerinnen.

Zusammenfassung
Abschließend wird eines deutlich: Es gab in den Zeiten des größten Berggeschreis immer Frauen im erzgebirgischen Bergbau. Wie groß diese Zahl letztendlich war ist bisher noch nicht ableitbar. Doch zu Beginn des Bergbaus, der „Goldgräberzeit" war ihre Mitarbeit von durchaus immanenter Bedeutung - vor allem im Eigenlehnerbetrieb. Ihr Tätigkeitsspektrum lag vor allem in der Aufbereitung.

Unternehmerinnen lassen sich dagegen nur sehr schwer ausmachen. Einzig der Besitz von Kuxen machte eine Frau noch nicht zur Unternehmerin. Meist gerieten die Frauen aufgrund einer familiären Notlage in die Situation, unternehmerisch tätig zu werden, das aber keinesfalls weniger erfolgreich als ihre Ehemänner. Eine generelle Unterdrückung und Bevormundung lässt sich de facto nicht konstatieren. Dem widersprechen die meisten der aufgezeigten Einzelbeispiele.

Letztgültig lässt sich an Karant-Nunns Aufsatz „The Women of the Saxon Silver Mines" anlehnend folgendes konstatieren: Es sind in erster Linie die „Berg- rechnungen", Zechenrechnungen und Brüderregister die weiteren Aufschluss erhoffen lassen.[79] So merkt sie u.a. an: „The Zechenrechnungen of the Freiberg Bergarchiv contain hundreds of references to the hutmannin."[80]

Ein Vergleich mit weiteren Bergbaurevieren wäre ebenfalls durchaus zweckdienlich. Vielleicht lassen sich Analogien zu anderen Erzbergbau-revieren, wie etwa dem Harz, ziehen. Inwieweit sich eine Gegenüberstellung mit dem Kohlebergbau anbietet ist zumindest aus chronologischem Gesichtspunkt fraglich[81].

Eine Untersuchung des 18. und 19. Jahrhundert steht ebenfalls noch aus. Für diesen Zeitrahmen fehlt bisher für das Erzgebirge jede Bearbeitung. Aber anhand der bisher gewonnenen Erkenntnisse lässt sich, wie bereits dargelegt, feststellen, dass mit der Konsolidierung des Bergbaus und den Einsatz von Maschinen der Rückgang der Frauenarbeit einher ging. Männer übernahmen auch das Tätigkeitsfeld der Frauen. Zu einem blühenden Bergbau zur Zeit der Industriealisierung ist es im Erzgebirge nie gekommen, die „zusätzliche" Arbeitskraft der Frauen wurde erst nach 1945 wieder benötigt. Erst mit dem Aufkommen dieses bisher letzten großen Berggeschreis - der Wismut - beginnt ein erneuter Einsatz der Frauen in diesen vom Männern geprägten Arbeitsfeld. Aber auch für diese Periode hat bisher noch keine wissenschaftliche Aufarbeitung stattgefunden.

Der vorliegende Beitrag ist eine komprimierte Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse und deren Analyse. Erst in einer fortführenden tiefgreifenden Recherche wird es möglich sein, alle noch offenen Fragen zu beantworten.

 

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Abbildungen

Abbildung 1: Agricola, Georg: Zwölf Bücher vom Berg- und Hüttenwesen, Basel 1557 (Neudruck 1994), S. 232

Abbildung 2: Zinbergwercks Ordnung auff die Bergwerck Dengst Perninger Lichtenstadt Platten Gotsgab Raff Mückenbergk und anderen derselbigen Orten und enden. 1548. http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/titeldaten/278521606/ [Stand: 30. 09. 2008, Abfrage: 01.03.2009].

Abbildung 3: Rudhardt, Hans: "Wachs Erz auffem Marienpergk" aus: Berckbüchl von den Berckstedten in Furstentumben zu Sachßen, 1539 (Detail)

Abbildung 4: Hesse, Hans: Der Annaberger Bergaltar, 1521

 


 

↑ [1] E. Kroker, W. Kroker (1989)

↑ [2] S. Karant-Nunn (1989), S. 29-46

C. Vanja (1989)

↑ [3] A. Laube (1976)

↑ [4] O. Wagenbreth (1990), 126 ff.

↑ [5] S. Karant-Nunn (1989), erschienen unter Herausgabe von Sherrin Marshall im Zusammen- hang von „Women in Reformation and Counter-Reformation Europe"

↑ [6] W. Wilsdorf (1987), 330

↑ [7] W. Salmen (1956), S. 29

↑ [8] F. Adolf (1869)

↑ [9] A. Conrad (2003), S. 263

↑ [10] G. Duby, M. Perrot (1997), S. 11

↑ [11] ebenda, S. 15

↑ [12] W. Ludewig (2003), S. 13, bezug auf: Keller, Bergwerksbesitz a.a.O. S. 51.

↑ [13] H. Wunder (1997), S. 30 f.

↑ [14] H. Wunder (1997), S. 30

↑ [15] H. Wunder (1997), S. 37

↑ [16] ebenda, S. 45 f.

↑ [17] ebenda, S. 50 f.

↑ [18] H. Löscher (2003), (2005)

↑ [19] H. Löscher (2003), S. 54, Nr. 401 vom 5. Oktober 1483

↑ [20] H. Löscher (2003), (2005), vgl. Tab. 1

↑ [21] H. Löscher (2005), S. 263, Nr. 548 vom 31. Mai 1490

↑ [22] ebenda, S. 296, Nr. 573 vom 8. Januar 1491

↑ [23] W. Fiedler, R. Keller (1998), S. 3

↑ [24] G. Arnhardt (1987), S. 13

↑ [25] ebenda

↑ [26] ebenda

↑ [27] ebenda

↑ [28] A. K. Kupke (1999), S. 225 ff.

↑ [29] G. Dilcher (1997), S. 67 f.

↑ [30] J. G. Krünitz (1773-1858), ohne Seitenangabe

↑ [31] R. Unger (1996), S. 350

↑ [32] Das genaue Datum lässt sich nicht mehr ermitteln, da die Taufbücher nicht mehr vorhanden sind. [vgl. R. Unger (1996), S. 351]

↑ [33] Das Bergregal war ein wichtiges Hoheitsrecht, das sich die Wettiner schon frühzeitig vom Kaiser hatten verleihen lassen. (Silberfund Freiberg 1168) Zur Nutzung dieses Rechts gab es verschiedene Methoden. Diese reichten von der Bergbaufreiheit über das Mitbaurecht an den Gruben, die Abgaben des Zehnten bis zum Besitz von Kuxen in verschiedenen Bergwerken. Eine andere Form der Ausübung des Regalrechts war die Verleihung von Privilegien auf Zeit oder „ewiglich" an bestimmte Personen aus Wirtschaft oder Adel unentgeltlich oder gegen Bezahlung. Auf diese Weise gelangte auch Christoph Uthmann zu seinem Privileg. Die damit vorhandenen Bedingungen sind unbekannt. (vgl. H. H. Kaspar (1987), S. 22)

↑ [34] R. Unger (1996'), S. 351

↑ [35] H. H. Kaspar (1987), S. 22, bezug auf: Bergarchiv Freiberg (BAF), Pertinenzakte 38, Bl. 5

↑ [36] ebenda, S. 22, bezug auf: Staatsarchiv Dresden (SAD), Copial 222, Bl 27 (37)

↑ [37] H. H. Kaspar (1987), S. 23

↑ [38] H. H. Kaspar (1987), S. 22

↑ [39] R. Unger (1996), S. 352; H. H. Kaspar nennt zusätzlich zu den 8.000 Gulden eine Summe von 4.550 Gulden für Holz, Blei, Kupfergeräte sowie Saiger- und Dörrscharten. [H. H. Kaspar (1987), S. 23]

↑ [40] H. H. Kaspar (1987), S. 23

↑ [41] R. Unger (1996), S. 352

↑ [42] M. Schubert (1996), S. 14

↑ [43] M. Blechschmidt (Freie Presse, 05. September 2008)

↑ [44] H. Löscher (2003 und 2005)

↑ [45] H. Löscher (2005), S. 433, Nr. 677 vom 29. Januar 1496

↑ [46] ebenda, S. 149, Nr. 476 vom 2. Juli 1488

↑ [47] B. Lahl, W. Lorenz (2008), S. 12

↑ [48] S. Karant-Nunn (1989), S. 44 f.

↑ [49] S. Karrant-Nunn (1989), S. 30

↑ [50] s. Abbildung 1

↑ [51] Agricola (Neudruck 1994), S. 362 oder s. Teil III Abb. 13

↑ [52] Holzschnitte von Rudolf Manuel Deutsch: Buch V, S. 72, 73, 74, 84, 85, 90 und 101 [Vgl. Kessler-Slotta (1994), S. 55 ff.]

↑ [53] Holzschnitt von Zacharias Specklin: Buch VIII, S. 267

↑ [54] Wagenbreth (1990), S. 121, 124

Engewald (1994), S. 64 ff.

↑ [55] S. Karrant-Nunn (1989), S. 29 f.

↑ [56] S. Münster (1550)

↑ [57] G. Agricola (Neudruck 1994), S. 231

↑ [58] s. Abbildung 2

↑ [59] Zinbergwercks Ordnung auff die Bergwerck Dengst Perninger Lichtenstadt Platten Gotsgab Raff Mückenbergk und anderen derselbigen Orten und enden.,1548

↑ [60] Austeilung der Churfürstlichen Bergstadt Freyberg. Aller Rechnung und Quartal, angefangen Matthei, Im Iar, 1529. bis auff das Quartal Trinitatis, 1573; [die Rechnung Reminiscere Im Iar M.D.LXX.V]

↑ [61] siehe Abbildung 3

↑ [62] G. Agricola (Neudruck 1994), S. 252 f.

↑ [63] K.-E. Fritsch (1955), S. 117 ff.

↑ [64] G. Agricola (Neudruck 1994), S. 473

↑ [65] H. Löscher (1957), S. 187

↑ [66] s. Abbildung 4

↑ [67] Der Anschnitt, H. 5-6, S. 4 ff. 1951

↑ [68] ebenda

↑ [69] Der Anschnitt, H. 5-6, S. 4 ff. 1951

↑ [70] Die Größe der Mitteltafel beträgt 184 ? 158 cm, Die Predella 75 ? 132 cm und die beiden Flügel jeweils 197 ? 70 cm. [vgl. G. Rohte (1985), S. 21]

↑ [71] S. Karant-Nunn (1989), S. 29

↑ [72] G. Galinsky (1988), S. 71

↑ [73] S. Sieber (1954), S. 99

↑ [74] S. Karant-Nunn (1989), S. 36

↑ [75] ebenda
Karant-Nunn bezieht sich hier auf folgende Akten: DSA, Loc. 4492, „Berg-Rechnungen de anno 1438-1538", vol 1; „Berg-Rechnungen de anno 1538-1652",vol 2

↑ [76] S. Karant-Nunn (1989), S. 36

↑ [77] ebenda

↑ [78] vgl. Tabelle 1 bis 3

↑ [79] S. Karant-Nunn (1989), S. 44 f.

↑ [80] ebenda

↑ [81] I. J. Brown (1989)