Stiftungszweck


Unsere gemeinnützige Stiftung wurde 2008 gegründet, um dem Verein „Höhlenrettung Baden-Württemberg e.V.“ ein drittes, langfristiges Standbein zu geben. Der Verein wurde 1985 als erste derartige Rettungsorganisation in Deutschland gegründet. Seitdem wurde ein schlagkräftiges Team aufgebaut, das sein Können schon in vielen Einsätzen bewiesen hat.

Mit den Erträgen der Stiftung kann die Höhlenrettung Material anschaffen, Übungen durchführen, und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

Die Satzung der Stiftung sieht vor, daß auch andere Höhlenrettungsorganisationen unterstützt werden können, wenn es die Erträge zulassen.

Der Stiftungszweck aus unserer Satzung lautet wie folgt:

„Zweck der Stiftung ist Organisationen zu fördern und zu unterstützen, die die Rettung von Menschen in Lebensgefahr aus unterirdischen Hohlräumen zum Ziel haben“

Die Einhaltung des Stiftungszweckes wird jährlich von der Aufsichtsbehörde überprüft.

Das Kuratorium besteht aus anerkannten fachkundigen Persönlichkeiten. Es beschließt jedes Jahr über die Verwendung der Vermögenserträge im Rahmen des Stiftungszweckes.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Stiftungen beteiligen wir Zustifter ab einem bestimmten Betrag an unserem Kuratorium.

Damit haben Sie die Möglichkeit sich direkt an den Entscheidungsprozessen der Stiftung zu beteiligen – wenn Sie wollen


Tragentransport in der Falkensteiner Höhle



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